Das Gebäudereiniger-Handwerk ist eines der größten Handwerke in Deutschland und eine zentrale Säule der Wirtschaft. Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Tariflöhne in Kraft, die nicht nur die Einkommen der Beschäftigten verbessern, sondern auch einen wichtigen Schritt zur Attraktivitätssteigerung der Branche darstellen. Dieser Artikel liefert einen umfassenden Überblick über die Änderungen, ihre Auswirkungen und die Hintergründe.

Die neuen Tariflöhne ab 2025 im Detail

Die neuen Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk wurden im Rahmen einer Tarifeinigung zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) beschlossen. Sie betreffen mehrere Lohngruppen, insbesondere die Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung).

Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung
  • Aktueller Tariflohn (2024): 13,50 Euro pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2025: 14,25 Euro pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2026: 15,00 Euro pro Stunde
Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung
  • Aktueller Tariflohn (2024): 16,70 Euro pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2025: 17,65 Euro pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2026: 18,40 Euro pro Stunde

Steigende Ausbildungsvergütungen ab 2025

Die Attraktivität der Branche wird nicht nur durch höhere Tariflöhne gesteigert, sondern auch durch eine deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütungen. Dies soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und mehr junge Menschen für eine Karriere im Gebäudereiniger-Handwerk begeistern.

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.000 Euro pro Monat (statt bisher 900 Euro)
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.150 Euro pro Monat (statt bisher 1.050 Euro)
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.300 Euro pro Monat (statt bisher 1.200 Euro)

Die neuen Vergütungssätze treten ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft.


Warum sind die neuen Tariflöhne wichtig?

Die Lohnerhöhung ist nicht nur ein finanzieller Vorteil für die Beschäftigten, sondern sie hat auch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche.

  1. Inflationsausgleich: In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sorgt die Lohnerhöhung für eine dringend benötigte finanzielle Entlastung. Die Erhöhung um insgesamt 11 % über zwei Jahre hilft den Beschäftigten, ihre Kaufkraft zu erhalten.
  2. Attraktivität der Branche: Die Gebäudereinigung kämpft mit einem Fachkräftemangel. Höhere Löhne und bessere Ausbildungsvergütungen sind ein wichtiges Signal, um die Branche für neue Fachkräfte attraktiver zu machen.
  3. Wertschätzung der Arbeit: Die Tätigkeiten in der Gebäudereinigung sind körperlich anspruchsvoll und systemrelevant. Eine angemessene Bezahlung ist ein Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit.

Herausforderungen für Betriebe

Für Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk bedeuten die höheren Löhne jedoch auch Herausforderungen.

  1. Steigende Kosten: Mit den neuen Tariflöhnen steigen die Personalkosten erheblich. Betriebe müssen diese Kosten möglicherweise an ihre Kunden weitergeben, was zu höheren Preisen für Reinigungsdienstleistungen führen kann.
  2. Konkurrenzdruck: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) könnten Schwierigkeiten haben, mit größeren Wettbewerbern mitzuhalten, die möglicherweise über mehr finanzielle Reserven verfügen.
  3. Effizienzsteigerung: Um die gestiegenen Kosten auszugleichen, könnten Betriebe gezwungen sein, ihre Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und neue Technologien einzusetzen.

Langfristige Auswirkungen der Tarifreform

Die neue Tarifeinigung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt bis Ende 2026. Während dieser Zeit wird sich zeigen, wie die Branche auf die Änderungen reagiert. Bereits jetzt zeichnen sich folgende langfristige Trends ab:

  1. Modernisierung der Branche: Die höheren Löhne könnten Betriebe dazu motivieren, in die Automatisierung und Digitalisierung ihrer Prozesse zu investieren.
  2. Stärkerer Fokus auf Qualität: Mit höheren Preisen für Reinigungsdienstleistungen könnten Kunden verstärkt Wert auf Qualität legen. Das könnte die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften weiter erhöhen.
  3. Attraktivere Berufsperspektiven: Die verbesserten Arbeitsbedingungen könnten mehr junge Menschen dazu bewegen, eine Ausbildung in der Gebäudereinigung zu beginnen und langfristig in der Branche zu bleiben.

Besonderheit: Jahressonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder

Ein weiterer Aspekt der Tarifeinigung ist die geplante Einführung einer Jahressonderzahlung für Mitglieder der IG BAU. Hierzu sollen im November 2025 weitere Gespräche geführt werden. Dies könnte ein zusätzlicher Anreiz sein, sich gewerkschaftlich zu organisieren.


Ein wichtiger Schritt für die Branche

Die neuen Tariflöhne ab 2025 sind ein Meilenstein für das Gebäudereiniger-Handwerk. Sie bieten nicht nur den Beschäftigten finanzielle Vorteile, sondern tragen auch dazu bei, die Branche zukunftsfähiger zu machen. Dennoch müssen sich Betriebe auf höhere Kosten einstellen und innovative Wege finden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Mit diesen Maßnahmen positioniert sich das Gebäudereiniger-Handwerk als eine Branche, die nicht nur systemrelevant ist, sondern auch attraktive Perspektiven für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet.


Für wen gelten Tariflöhne im Gebäudereinigerhandwerk?

Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk gelten grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben arbeiten, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk fallen. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:


1. Tarifbindung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes: Tariflöhne gelten für alle Beschäftigten in Betrieben, deren Arbeitgeber Mitglied im Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) oder einem regionalen Mitgliedsverband ist.
  • Gewerkschaftsmitglieder: Arbeitnehmer, die Mitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sind, profitieren direkt von den Tariflöhnen, wenn ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist.

2. Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags

Ein wichtiger Aspekt des Tarifvertrags im Gebäudereiniger-Handwerk ist seine Allgemeinverbindlichkeit. Das bedeutet:

  • Auch nicht tarifgebundene Betriebe und Arbeitnehmer müssen sich an die tariflich festgelegten Mindestlöhne halten.
  • Diese Allgemeinverbindlichkeit wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Antrag der Tarifparteien ausgesprochen, um faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche zu gewährleisten.

3. Beschäftigtengruppen im Gebäudereiniger-Handwerk

Die Tariflöhne gelten für verschiedene Tätigkeitsbereiche innerhalb der Branche, darunter:

  • Innen- und Unterhaltsreinigung: Zum Beispiel Reinigung von Büros, Schulen oder Krankenhäusern.
  • Glas- und Fassadenreinigung: Arbeiten an Fenstern, Glasfassaden oder speziellen Gebäudeteilen.
  • Spezialreinigungen: Wie die Reinigung von Industrieanlagen oder Baustellen.

Die spezifische Lohngruppe, in die ein Beschäftigter fällt, hängt von den ausgeübten Tätigkeiten ab.


4. Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt auch Situationen, in denen Tariflöhne möglicherweise nicht gelten:

  • Privathaushalte: Für Reinigungskräfte, die ausschließlich in privaten Haushalten arbeiten, gilt der Tarifvertrag meist nicht. Hier greift jedoch der gesetzliche Mindestlohn, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
  • Selbstständige und Subunternehmer: Personen, die als selbstständige Auftragnehmer arbeiten, unterliegen nicht den Tarifregelungen, da sie keine Arbeitnehmer sind.

5. Auszubildende

Für Auszubildende im Gebäudereiniger-Handwerk gelten gesonderte Ausbildungsvergütungen, die ebenfalls im Tarifvertrag geregelt sind. Diese sind verpflichtend für tarifgebundene Betriebe und ebenfalls allgemeinverbindlich.


Fazit

Die Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk gelten für nahezu alle Beschäftigten der Branche, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht, solange der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass faire Arbeitsbedingungen und einheitliche Lohnuntergrenzen eingehalten werden, was sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern langfristige Vorteile bietet.

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